Für Steuerberatungskanzleien
Wenn Ihr Mandant das Unternehmen übergibt, ist der Nachfolger dann wirklich geeignet es zu führen?
Die steuerliche und rechtliche Seite der Unternehmensnachfolge klären Sie professionell. Doch was ist mit einer objektiven Eignungseinschätzung des Nachfolgers? Das kommt jetzt als ergänzender Mehrwert zu Ihrer Beratung, ohne dass Sie selbst Diagnostik-Kompetenz aufbauen müssen.
Telefonisch oder bei Ihnen vor Ort – wählen Sie bei der Terminbuchung.
Nachfolgen scheitern nicht am Steuerberater
Unternehmensnachfolgen werden steuerlich und rechtlich sauber vorbereitet und scheitern manchmal trotzdem, weil der vorgesehene Nachfolger menschlich nicht in der Lage ist, das Unternehmen zu führen. Das zeigt sich oft erst, wenn die Übergabe schon läuft. Für Sie als Kanzlei heißt das: ein Mandant mit einem Problem, das Sie nicht lösen können, weil es nicht Ihr Fachgebiet ist.
Was es Ihnen als Kanzlei bringt
Ein Zusatzangebot, ohne Zusatzaufwand für Sie
Sie bleiben zentraler Berater.
Die Eignungseinschätzung läuft mit uns, Sie vermitteln, wir führen durch, Sie bekommen die Ergebnisse zurück und bleiben im Bild.
Kein Aufbau eigener Diagnostik-Kompetenz nötig.
Kein Schulungsaufwand, keine Investition, keine Zertifizierung erforderlich.
Ein Gesprächsanlass mehr bei bestehenden Mandanten.
Gerade in Nachfolgefällen, in denen Sie sonst nur auf Anfrage tätig werden, haben Sie jetzt einen aktiven, werthaltigen Grund, von sich aus auf den Mandanten zuzugehen.
Differenzierung gegenüber anderen Kanzleien.
Die wenigsten Steuerberater bieten ihren Mandanten eine strukturierte Nachfolger-Eignungseinschätzung als Teil der Beratung an.
Was es für Ihre Mandanten bringt
Klarheit vor der Übergabe, nicht danach
Objektive Einschätzung statt Bauchgefühl.
Ob eigenes Kind, langjähriger Mitarbeiter oder externer Kandidat, die Eignung wird strukturiert eingeschätzt, nicht nur diskutiert.
Weniger Konfliktpotenzial in der Familie.
Eine neutrale, fachlich fundierte Einschätzung von außen entschärft Diskussionen, die sonst emotional geführt werden.
Konkrete Entwicklungsansätze statt nur ein Testergebnis.
Der Report zeigt nicht nur eine Einschätzung, sondern auch, wo der Nachfolger vor der Übernahme gezielt vorbereitet werden sollte.
Eine Sorge weniger neben der steuerlichen Regelung.
Die Übergabe wird nicht nur rechtlich, sondern auch inhaltlich abgesichert.
So läuft es ab
- 1
Kurzes Gespräch mit Ihnen (30 Minuten)
Wir lernen uns kennen und schauen, wie wir zusammenpassen. Vorgehen und System verstehen: Was ist eine INSIGHTS-Analyse und was beschreibt sie?
- 2
Eignungseinschätzung mit einem Nachfolger
Fragebogen (15–20 Minuten) plus Auswertungsgespräch. Alternativ testen Sie das System selbst.
- 3
Ergebnis und konkrete nächste Schritte
Für den Mandanten und – datenschutzrechtlich abgesichert – an Sie als betreuende Kanzlei.
Warum IFM
22
Jahre Erfahrung im Mittelstand
60.000+
Trainingsteilnehmer
12.000+
durchgeführte Kompetenzanalysen
Sitz in Schliersee: 22 Jahre Erfahrung im Mittelstand, über 60.000 Trainingsteilnehmer, mehr als 12.000 durchgeführte Kompetenzanalysen. Kein Konzern-Berater von der Stange – wir kennen die Unternehmen, mit denen Ihre Mandanten vergleichbar sind: Handel, Handwerk, produzierendes Gewerbe im bayerischen Mittelstand.
Passt das zu einem Ihrer aktuellen Nachfolgefälle?
Telefonisch, per Video oder vor Ort bei Ihnen in der Kanzlei – Sie wählen bei der Buchung.
Häufige Fragen
Was kostet das die Kanzlei?
Nichts. Sie vermitteln, das Honorar für die Eignungseinschätzung trägt der Mandant direkt mit uns. Oder: Sie verkaufen die Leistung unter Ihrer Marke.
Wie viel Aufwand entsteht bei Ihnen?
Ein kurzes Gespräch pro Fall. Die eigentliche Analyse läuft online und wir übernehmen wenn gewünscht die Kommunikation.
Was ist Insights MDI?
Eine strukturierte Persönlichkeits- und Potenzialanalyse, die seit über 25 Jahren im deutschsprachigen Raum eingesetzt wird. Wir setzen sie seit vielen Jahren im Mittelstand ein und leiten daraus konkrete Entwicklungs- und Entscheidungsschritte ab.
Bleibt das vertraulich gegenüber der Kanzlei?
Ja. Ergebnisse gehen an den Mandanten. Eine Rückmeldung an Sie als Kanzlei erfolgt nur, wenn der Mandant das ausdrücklich möchte.
